Bundesfinanzbehörden sind
1.
als oberste Behörde:
das Bundesministerium der Finanzen;
2.
als Oberbehörden:
das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion;
3.
als örtliche Behörden:
die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.